Herr Ebinger hat in seiner Tätigkeit als wettbewerbsökonomischer Berater eine Vielzahl an Kartellschadensersatzverfahren betreut, darunter insbesondere Fälle im Automotive-Bereich. Er betreute sich aus den Entscheidungen der Europäischen Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden ergebende Mandate sowohl auf Kläger- als auch auf beklagten Seite (z.B. Autoglas, Dämmstoffe, Wälzlager, Standheizungen, LKW, u.a.). Seine Beratungstätigkeit spezialisiert sich insbesondere auf die ökonometrische Quantifizierung des Kartellschadens und führt oftmals zu ökonomischen Eingaben bei nationalen Gerichten.