Als Teil eines größeren Beratungsteams beriet Herr Ebinger die Deutsche Bahn in ihrer Klage gegen die Schienenhersteller aufgrund des deutschen Schienenkartells. Neben den ökonomischen und ökonometrischen Fragestellungen der Schadensquantifizierung erforderte die Klage der Deutschen Bahn, aufgrund der erheblichen betroffenen Schieneneinkäufe während des Kartells (2001-2011) sowie den Besonderheiten der Zuwendungen der öffentlichen Hand, besondere Fähigkeiten im Umgang mit sehr großen und komplexen Datensätzen.